Sehr geehrte Frau Andrä, [...] Sie spielen Zukunftsmusik, weil Sie das gegenwärtig Machbare ablehnen. Die Gleichsetzung des Bedarfs aller Kinder lässt es außerdem nicht zu, die Ungleichheit des Wachstumsbedarfs in verschiedenen Altersstufen anzuerkennen.

Sehr geehrte Frau Andrä, vielen Dank für Ihre Rückantwort im Namen von Frau Künast. Leider gehen auch Sie nicht auf unsere Forderung ein, die Kürzung der Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter sofort zurückzunehmen und damit den Wachstumsbedarf von Kindern der Altersstufen 7 bis 13 und 14 bis 17 wieder anzuerkennen. Wir sind darüber informiert, dass die Grünen für eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 420€ eintreten. Die Initiatoren der Plattform sind für eine Erhöhung auf mindestens 500€, weil die Forderung von 420€ das mangelhafte Ernährungsniveau von Hartz IV ebenso akzeptiert wie den Umstand, dass der Regelsatz für Erwerbsfähige überwiegend auf der Basis des viel niedrigeren Verbrauchsverhaltens von RentnerInnen festgesetzt wurde. Wir haben aber die Frage der Höhe des Eckregelsatzes ausgeklammert, um möglichst viel Unterstützung für unsere Forderung nach der sofortigen Rücknahme der Senkung der Kinderregelsätze ab dem Schulalter zu bekommen. Sie lenken von daher von unserem Thema ab. Wir entnehmen aber Ihrer Forderung nach einer einheitlichen Höhe des Kinderregelsatzes von 330€, die uns bisher unbekannt war, dass sie das Thema Wachstumsbedarf von Kindern überhaupt nicht interessiert. Sie scheinen nicht nur den Bedarf von Kindern im Alter von 7 bis 13 Jahren mit dem Bedarf von Säuglingen gleichsetzen zu wollen, sondern auch den von Heranwachsenden im Alter von 14 bis 17 Jahren. Allerdings auf einem höheren Niveau. Dabei kürzen sie den Bedarf von 14 bis 17-Jährigen von den schon gekürzten 80% des Eckregelsatzes auf 78,57%. Man kann davon ausgehen, dass Sie uns Ihre Zukunftsüberlegungen zum Kinderregelsatz deshalb mitteilen, weil Sie und Frau Künast die sofortige Rücknahme der Senkung der Kinderregelsätze ab dem Schulalter und damit die Wiederanerkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern ab dem Schulalter ablehnen. Sie spielen Zukunftsmusik, weil Sie das gegenwärtig Machbare ablehnen. Die Gleichsetzung des Bedarfs aller Kinder lässt es außerdem nicht zu, die Ungleichheit des Wachstumsbedarfs in verschiedenen Altersstufen anzuerkennen. Sie schreiben, sie seien "nicht der Auffassung, dass Heranwachsende einen höheren Regelsatz erhalten sollten als Erwachsene". Wir sind nicht dafür, Heranwachsenden im allgemeinen einen höheren Regelsatz als Erwachsenen zuzuerkennen. Unserer Plattform, die Sie erhalten haben, können Sie nicht entnehmen, dass wir für 14 bis 17-Jährige mehr als 351€ fordern. Wir fordern 90% davon, also 316€ statt des auch von den Grünen seinerzeit auf 281€ oder 80% heruntergekürzten Regelsatzes, weil wir an der 50 Jahre lang bis 2005 bewährten Praxis festhalten, dass heranwachsende Haushaltsangehörige einen höheren Bedarf haben als erwachsene Haushaltsangehörige. Bis zum 1.7.1990 wurden im übrigen auch 18 bis 21-jährigen Haushaltsangehörigen 90% des Eckregelsatzes und damit ein Wachstumsbedarf zugestanden. Wir bedauern es, dass Frau Künast sich dagegen ausspricht, die Kürzungen bei Kindern aus Armutsfamilien als Sofortmaßnahme zurückzunehmen. Sollten wir Sie missverstanden haben, steht Ihnen die Unterzeichung unserer Plattform jederzeit offen. Es würden uns außerdem Dokumente Ihrer Partei interessieren, in denen Sie begründen, dass alle Kinder und Jugendlichen bis 18 den gleichen Bedarf haben. Mit freundlichen Grüßen, Edgar Schu, [...]
Am 31.07.2008 15:45 schrieb
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: Sehr geehrter Herr Schu, Im Namen von Renate Künast danke ich Ihnen für Ihre Mail. Wir sind der Auffassung, dass die momentane Höhe des ALG II nicht den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten, z.B. durch Gesundheitszuzahlungen, Mehrwertsteuererhöhung und gestiegene Lebensmittelpreise, nicht gerecht wird. Deshalb haben wir im Deutschen Bundestag wiederholt deutlich gemacht, dass das ALG II erhöht werden muss. Als grüne Partei wollen wir die Regelsätze auf 420€ für Erwachsene und 330€ für Kinder anheben. Die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter von über 7 Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilfe würde damit rückgängig gemacht. Wir sind allerdings nicht der Auffassung, dass Heranwachsende einen höheren Regelsatz erhalten sollten als Erwachsene. Mit freundlichen Grüßen - - - Cordula Andrä Referentin der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel: 030 227-71917 Fax: 030 227-76913 http://www.renate-kuenast.de
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