| Frau Dr. Angela Merkel (CDU) / Antwort durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
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| Mittwoch, 16. Juli 2008 um 08:13 |
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vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Mail vom 31. Mai an Frau Bundeskanzlerin Merkel. Auch Sie antworten nicht auf unsere Fragen, wie übrigens alle Bundestagsabgeordneten auch nicht, die uns bis jetzt geantwortet haben.
Sie berichten nur, dass die Regelsätze mit der Auswertung der EVS 2008 überprüft werden und dass sie zum 1. Juli erhöht worden sind. Darüber müssen wir nicht von Ihnen informiert werden. Wir wissen es schon seit langem. Sie antworten uns auf etwas, was wir nicht wissen wollten, und nicht auf das, was wir wissen wollten. Ihre Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin bedeutet also, dass unsere Frage Sie nicht im Geringsten interessiert, warum nämlich die Große Koalition Kindern aus Armutshaushalten ab dem Schulalter nach wie vor den Wachstumsbedarf aberkennt und auch daran festhalten will. Anders ausgedrückt: Nicht nur unsere Frage interessiert Sie nicht, auch der Wachstumsbedarf von Kindern aus Armutshaushalten interessiert Sie nicht. Wie Sie das mit den Absichtserklärungen vereinbaren können, alle Kinder zu fördern, bleibt der Fantasie überlassen. Wir erlauben uns, Ihre Antwort und unsere Antwort auf unserer Bündnishomepage www.kinderarmut-durch-hartz4.de zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Kinderarmut Ihre Email vom 31. Mai 2008 an Frau Bundeskanzlerin Merkel
Sehr geehrter Herr Schu, das Bundeskanzleramt hat Ihre E-Mail an das zuständige BMAS weitergeleitet. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der derzeit laufenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 auch die Kinderregelsätze überprüfen. Im Übrigen wurden zum 1. Juli 2008 turnusgemäß die Leistungen nach dem SGB II und XII angepasst und damit auch die Regelsätze / Regelleistungen für Kinder und Jugendliche. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Unterschrift) Monse
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