| Dirk Niebel (FDP) |
|
|
|
| Sonntag, den 29. Juni 2008 um 18:05 Uhr |
|
Aus der Antwort an Herrn Niebel: Sehr geehrter Herr Niebel,
Sie sprechen sich gegen eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter aus. Es geht aber in Wirklichkeit um die Rücknahme der Kürzung der Regelsätze für Kinder ab sieben, letztlich nicht um eine Erhöhung. Es geht um eine Rücknahme der Weigerung anzuerkennen, dass Kinder einen Wachstumsbedarf haben. Sie sprechen sich mit der Behauptung dagegen aus, dass die Eltern die dann wieder zur Verfügung stehenden Gelder sowieso nicht den Kindern zugute kommen lassen (Alkohol, Zigaretten, Flachbildschirme usw. sind die in Regierungskreisen üblichen Hinweise). Sie erwecken damit den Eindruck, dass die Leistungen ab dem Schulalter gekürzt worden sind, weil die Eltern den Kindern das Geld sowieso vorenthalten. Es würde sich also um eine erzieherische Maßnahme handeln, wenn wir Sie richtig verstehen. Wieso aber wurde trotz des Missbrauchsverdachts den gleichen Eltern für ihre Kinder im Vorschulalter in Form einer Regelsatzerhöhung mehr Geld gegeben? Gegen diese Regelsatzerhöhung hatte ja auch die FDP nichts einzuwenden. Die angebliche Zweckentfremdung fängt also erst mit der Einschulung der Kinder an? Vorher ist sie nicht vorhanden? Was hat ferner die Aberkennung des Wachstumsbedarfs aller Kinder in Hartz IV-Familien mit der Erziehung der Eltern zu tun? Tatsache auf jeden Fall: Nicht die Eltern haben ihren Kindern Gelder entzogen, die der Befriedigung von Wachstumsbedürfnissen dienen, sondern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Die indirekte Aussage, dass die Aberkennung des Wachstumsbedarfs für 1,2 Millionen Kinder aus Hartz IV-Familien der Missbrauchsbekämpfung dient, ist bisher nur von Ihnen gemacht worden. Es würde uns interessieren, ob das Ihrer Einschätzung nach auch die Haltung der jetzigen Regierungsparteien ist. In den bisherigen Begründungen, warum 13-jährige ab 2005 denselben Bedarf haben wie Säuglinge, ist sie bisher jedenfalls nicht zu finden.
Hier kommen Sie dankenswerterweise nach dreieinhalb Jahren Hartz IV als unseres Wissens bisher erster Politiker zum Kern der Sache. Wenn der Abstand des Hartz IV-Niveaus zum Niveau geringer Löhne nicht geringer werden darf, sondern größer werden muss, müssen vor allem die Regelsätze der Kinder gesenkt werden. Denn diese Regelsätze erzeugen erst das Problem. Bei Alleinstehenden ist es nicht vorhanden. Kindern ab dem Schulalter den Wachstumsbedarf abzuerkennen, senkt den sogenannten Anspruchslohn der Eltern, zu dem sie bereit sind zu arbeiten.
Nach ihren obigen Ausführungen müssten sie aber schlechter gestellt werden. Sie sind ja auch mit Ihrer Zustimmung schlechter gestellt worden. Und das wollen Sie ja auch nicht ändern. Wir dagegen sind mit unserer Forderung nach sofortiger Rücknahme der Kürzungen bei Kindern ab dem Schulalter gerade dafür, dass Kinder von Alg II-Empfängern nicht schlechter gestellt werden als vorher. Ihre Partei ist dafür, dass Sie schlechter gestellt werden. Das wäre auch mit der von Ihnen angedachten Gutscheinlösung in Höhe der Kindergelderhöhung der Fall. Denn bei Gutverdienenden gibt es auf jeden Fall volle Auszahlung und keinen Missbrauchsverdacht.
Das wäre dann z.B. ein 10€-Gutschein statt der Anerkennung der seit Jahrhunderten bekannten Tatsache, dass Kinder wachsen und mit steigendem Alter einen höheren Bedarf haben. Das anerzuerkennen, würde nun wirklich zu weit gehen.
mit freundlichen Grüßen
Über die "Aktion Abgeordnete"
Als Favorit markieren
Lesezeichen setzen
Als Email versenden
Trackback(0)
Kommentare (0)
![]() Kommentar schreiben
|