| Kritik an Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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| Montag, 07. Juli 2008 um 00:07 |
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Nach unserem Eindruck möchten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keinem möglichen Koalitionspartner wehtun und sprechen daher die zentralen Punkte, die wirkliche Veränderungen gegen Kinderarmut in die Wege leiten könnten, nicht an. Aber überzeugen Sie sich selbst, indem Sie den Antrag auf dem Server des Bundestags (Original ohne Einfügungen: Bundestagsdrucksache 16/8761) bzw. die Version mit unseren an Ort und Stelle in roter Schrift eingefügten Kommentaren (siehe unten) dazu lesen! Zusätzlich hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Antrag auf den Weg gebracht, welcher allerdings nach unseren Einschätzungen zu den Fragen, die wir gestellt haben, keine weiteren Aspekte einbringt. Der Vollständigkeit halber geben wir den Link hier ebenfalls an: Bundestagsdrucksache 16/9028: Kein Kind zurücklassen – Programm gegen Kinderarmut auf den Weg bringen Wir warten also immer noch auf direkte Antworten zu unseren Fragen und dokumentieren hier, warum der Bundestagsantrag 16/8761 (und aus ähnlichen Gründen der Antrag 16/9028) keine befriedigende Antwort auf unsere Fragen darstellt, obwohl diese beiden Anträge uns anstelle einer direkten Antwort vorgelegt wurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8761 16. Wahlperiode 09. 04. 2008 Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten Ob sich die Grünen wirklich dafür einsetzen, messen wir daran, ob sie Kindern ab dem Schulalter sofort wenigstens grundsätzlich den Wachstumsbedarf wieder zugestehen, den sie ihnen zusammen mit den anderen Hartz IV-Parteien mit Einführung von Hartz IV aberkannt haben. Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Kinderarmut ist in der Bundesrepublik Deutschland keine Randerscheinung. Sie ist inzwischen ein Massenphänomen. Seit Jahren steigt die Zahl von Kindern in armen Familien. Jedes sechste Kind lebt in einer Familie, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) bezieht. Diese Tendenz ist trotz des wirtschaftlichen Aufschwunges ungebrochen. Nach den jüngsten revidierten Daten der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Oktober 2007 1 873 533 Personen unter 15 Jahren Sozialgeld nach dem SGB II. Hinzu kommen mehrere hunderttausend Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, die durch die Bundesagentur nicht besonders statistisch erfasst werden, so dass von wenigstens 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen auszugehen ist, die auf dem Niveau der Sozialhilfe leben müssen. Nach Informationen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung betrug die Armutsrisikoquote 2006 auf der Datengrundlage, die auch für den 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung verwendet wird, über 25 Prozent. Mehr als jedes vierte Kind in Deutschland lebt also in relativer Einkommensarmut. Arme Kinder und Jugendliche werden strukturell ausgegrenzt. Die Grünen haben mit dazu beigetragen, indem sie 2003 zusammen mit SPD und CDU beschlossen, 1,2 Millionen Kindern aus Hartz IV-Familien mit Einführung von Hartz ab dem Schulalter den Wachstumsbedarf abzuerkennen. Sie setzten den Bedarf von Schulkindern unter 14 mit dem von Säuglingen gleich und den von heranwachsenden Jugendlichen mit dem von erwachsenen Haushaltsangehörigen. Das war das Ergebnis der Kürzung von 65 auf 60% des Eckregelsatzes für 7 bis 13-Jährige und der Kürzung von 90 auf 80% des Eckregelsatzes für 14 bis 17-Jährige. Armutslagen von Kindern und Jugendlichen sind häufig mit eingeschränkten Lebens- und Teilhabechancen verbunden. Armut ist der größte Risikofaktor für die kindliche Entwicklung. Sie wirkt ab frühster Kindheit und hat Langzeitfolgen. Kinder aus armen Haushalten sind überdurchschnittlich von Fehlernährung, mangelnder Bewegung und psychischen Krankheiten betroffen. Kinder und Jugendliche aus armen Familien brauchen eine faire Chance, ihre individuellen Potentiale zu entwickeln und zu entfalten, gesund aufzuwachsen, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten. Hartz IV hat durch die Aberkennung des Wachstumsbedarfs individuelle Chancen von Kindern ab dem Schulalter vermindert, ihren Schulbesuch erschwert und ihre Ausgangsposition verschlechtert. Die Grünen haben dazu beigetragen. Das Mindeste wäre, dass die Grünen die Gründe selbstkritisch offenlegen, die sie und die anderen Hartz IV-Parteien damals dazu veranlasst haben. Davon ist nichts zu sehen. Sie schonen damit ihre möglichen Koalitionspartner und stellen sich selbst in ein rosiges Licht. Eingeschränkte Teilhabechancen einer immer größer werdenden Zahl von Kindern kann sich unsere Wissensökonomie nicht länger leisten. In Anbetracht des demografischen Wandels wird der strukturelle Ausschluss dieser Kinder zu einer Bedrohung für die gesamte Gesellschaft.
Die materielle Sicherung der Existenz von Kindern und Jugendlichen allein ist zwar nicht hinreichend, um Armut und Ausgrenzung zu überwinden. Eine Sicherstellung des Existenzminimums stellt aber die zwingend notwendige Voraussetzung für die weitere Förderung durch Bildungs- und Betreuungsangebote dar. 2. Das Sozialhilferecht sieht zwar vor, dass bei Kindern und Jugendlichen der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, insbesondere den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf umfasst (§ 27 Abs. 2 SGB XII). Dieser besondere, entwicklungsbedingte Bedarf von Kindern wird durch die derzeitige Ausgestaltung der Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII jedoch nicht abgedeckt. Anstatt die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen alters- und bedarfsspezifisch zu erheben, werden die Regelsätze für Kinder pauschal aus dem Eckregelsatz eines erwachsenen, allein stehenden Haushaltsvorstandes abgeleitet. Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt der Regelsatz 60 Prozent des Eckregelsatzes von derzeit 347 Euro. Dies entspricht einem Betrag von 208 Euro. Für Jugendliche ab 15 Jahren beträgt der Regelsatz 80 Prozent des Eckregelsatzes. Dies entspricht einem Betrag von 278 Euro (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Dass diese Prozentsätze vor Hartz IV höher waren, wird verschwiegen. Warum sie gekürzt wurden, soll kein Thema werden. Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung entsprechend dem örtlichen Mietniveau von bis zu 80 Euro im Monat. Zum Vergleich: Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes geben im bundesrepublikanischen Durchschnitt Paare mit einem Kind monatlich 549 Euro für ihr Kind aus. Der Mindestbedarf von Kindern kann mit den Durchschnittsausgaben eines dreiköpfigen Durchschnittshaushalts mit 3.500€ Nettoeinkommen nicht erfasst werden. Es fällt auf, dass ansonsten eine Aussage darüber, wie hoch die Kinderregelsätze sein müssten, völlig fehlt. Der zur Berechnung der Kinderregelleistungen herangezogene Eckregelsatz wird wiederum nicht auf der Basis des Verbrauchsverhaltens von Familien ermittelt, sondern aus dem Verbrauchsverhalten der unteren 20 Prozent der Ein-Personen-Haushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Bezugsgruppe besteht mehrheitlich aus Rentnern. Sie ist in keiner Weise geeignet, die besonderen entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern abzubilden. Allein stehende Erwachsene haben keine Ausgaben für Windeln, Schulmittel, wachsende Füße oder benötigen nicht jährlich eine neue Winterjacke. Das ist eine Binsenweisheit, hat aber 20 Jahre lang niemanden gestört. Die EVS ist aber auch in keiner Weise geeignet , den Bedarf von allein stehenden Erwachsenen abzubilden. Die Grünen wollen an der EVS festhalten, ihre zwangsläufigen Folgen aber wollen sie nicht. Diese Position ist unglaubwürdig und inkonsequent. Von diesen unzureichend erfassten Verbrauchsausgaben von Alleinstehenden werden nochmals pauschale Abschläge auf einzelne Verbrauchspositionen vorgenommen.
Dadurch ist der Regelsatz für Kinder im Ergebnis eine realitätsferne Größe. So sind beispielsweise für Kinder bis 14 Jahre nur 2,64 Euro pro Tag für Nahrungsmittel und Getränke im Regelsatz enthalten, obwohl nach Auffassung von Experten eine gesunde, die Entwicklung fördernde Ernährung mindestens 4 Euro am Tag kostet. Im Regelsatz von 208€ sind 2,28€ für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke enthalten, sowie 0,29€ für Genussmittel. Eine gesunde Ernährung kostet nach Angaben des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung für Kinder unter sieben Jahren 2,70€ pro Tag, für Kinder zwischen 7 und 13 dagegen schon 4,42€ pro Tag. Allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Nahrungsmittel zu 100% verwertet werden. Das ist nicht der Fall. Im Regelsatz eines Alleinstehenden sind ab 1.7.2008 3,85€ pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke enthalten. Reicht das für gesunde Ernährung aus? Nein. Die Grünen treten aber inzwischen für eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 420€ ein. Dem aber liegen genau diese 3,85€ ebenfalls zugrunde, weil sie eben 100% der Ernährungsausgaben der unteren Verbrauchergruppen entsprechen. Mehr ist auf der Grundlage der EVS, die die Grünen wie alle Hartz IV-Parteien akzeptieren, eben nicht drin. Eine gesunde Ernährung ist damit ebenfalls nicht möglich. Das aber wird von den Grünen akzeptiert. Es reicht nicht, sich auf Kinderbedarfe zu beschränken. Das Problem ist dadurch entstanden, dass alle Regelsätze ab dem Ende der 1980er Jahre nicht mehr auf der Basis von Grundbedürfnissen festgelegt wurden, die mindestens befriedigt werden müssen, sondern auf der Basis des Einkommens unterer Verbrauchergruppen und ihrer Armutsausgaben. Mit der Umstellung auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als Grundlage wurden der Warenkorb für Erwachsene und auch die besonderen Warenkörbe für Kinder abgeschafft. Die heutigen Prozentsätze der Regelsätze von Kindern im Verhältnis zum Eckregelsatz sind aber letztlich zurückzuführen auf die in den 70er Jahren für die verschiedenen Altersgruppen entwickelten Warenkörbe und ihr Verhältnis zueinander. Mit der Einführung der EVS als Grundlage und der Abschaffung der Warenkorbmethode wurden die Bedarfe von Kinder jedoch zwangsläufig zu Teilgrößen von Bedarfen von allein stehenden Erwachsenen. Die Grünen wie auch der Bundesrat stellen das nur in Bezug auf Kinder in Frage. Wenn der Eckregelsatz bleiben soll (jedenfalls nach Meinung der Großen Koalition) und die Prozentsätze der Kinderregelsätze ebenfalls nicht in Frage gestellt werden, muss die Höhe der Kinderregelsätze beibehalten werden. Nur der Inhalt würde dann „kindgerecht“ ausgewiesen werden. Die gesunde Ernährung wäre dann vielleicht plötzlich in demselben Regelsatz enthalten, in dem sie jetzt auf keinen Fall enthalten ist. Daraus folgt: Die EVS als Grundlage muss durch die Warenkorbmethode ersetzt werden, mit der nicht Armutsausgaben darüber entscheiden, welche Bedürfnisse „notwendig“ sind, sondern notwendige Bedürfnisse darüber entscheiden, was Armut ist. Als bedarfsfern und bildungsfeindlich erweist sich inzwischen auch die Aufhebung von Altersklassen bei den pauschalen Regelsätzen. Wieso inzwischen? War die Aufhebung der Altersklasse von 7 bis 13 zu irgendeinem Zeitpunkt nicht „bedarfsfern“? Vielleicht zu dem Zeitpunkt, an dem die Grünen ihre Abschaffung mit beschlossen haben? Die Altersklassen sind im Übrigen nicht vollständig aufgehoben worden. Das ist reiner Unsinn. Interessant wäre aber eine Einschätzung der Grünen, warum sie damals bedarfsferne und bildungsfeindliche Beschlüsse gefasst haben. Davon sieht man nichts. Im übrigen sind nicht die Altersklassen das Problem, sondern die Kürzungen bei den Altersklassen. Die Altersklasse von 14 bis 17 ist ja bestehen geblieben, die Leistungen wurden aber gekürzt. Die Grünen verlagern das Problem von den Kürzungen auf die Altersklassen. Seit dem 1. Januar 2005 werden nicht mehr die besonderen Bedarfe von Kindern im schulpflichtigen Alter von sieben bis 14 Jahren berücksichtigt. Was bedeutet das? Dass der Regelsatz gekürzt wurde, wird nicht erwähnt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass das Problem nur darin besteht, dass Kinder als 60 oder 80%-ige Erwachsene gelten. Das war aber schon seit Einführung der EVS als Bemessungsgrundlage der Fall. Auch für Kinder zwischen 14 und 17 werden besondere Wachstumsbedarfe nicht mehr berücksichtigt. Warum wird das nicht erwähnt? Die Lage wird beschönigt. „Nicht mehr berücksichtigt„ heißt: die Regelsätze der Kinder von 7 bis 13 wurden gekürzt und mit dem (angehobenen) Leistungsniveau für Säuglinge gleichgestellt usw. Während es für kleine Kinder im Arbeitslosengeld II zu einer Verbesserung gekommen ist, stehen Kinder ab dem siebten Lebensjahr heute schlechter da als in der alten Sozialhilfe. Stehen da. Richtig. Wer aber hat sie schlechter gestellt; wer ist dafür verantwortlich und warum wurde das gemacht? Aufgrund der unzulänglichen Bedarfsfestlegung (d.h. der Kürzung der Kinderregelsätze ab dem Schulalter) sind die betroffenen Familien bei längerem Leistungsbezug vielfach nicht in der Lage, Rücklagen zu bilden. Dies führt dazu, dass die Mittel für die Anschaffung von Kleidung, den Mehraufwand für eine gesunde Ernährung, die Mitgliedsgebühren für den Sportverein, die Kosten für die Teilnahme am Schulessen oder für die Busfahrkarte nicht aufgebracht werden können. Gesunde Ernährung war auch vor der Kürzung nicht möglich, Kosten von Schulessen waren noch nie im Regelsatz von Kindern enthalten. Rücklagen aus Kinderregelsätzen zu bilden , war auch nicht möglich.
3. Die bedarfsfernen Regelsätze führen zu einer strukturellen Unterversorgung einer unerträglich großen Zahl armer Kinder und Jugendlicher und verschlechtern deren Lebenslagen und Bildungschancen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung angesichts der alarmierenden Daten zur Kinderarmut dazu auf, unverzüglich tätig zu werden. Die Bundesregierung ist gegenwärtig nicht einmal in der Lage, die vom ehemaligen Bundesminister Franz Müntefering noch im August 2007 zugesagte Überprüfung der Regelleistungen weiter zu betreiben. Es sind dringend Maßnahmen für eine armutsfeste und kindergerechte Erhebung der Regelsätze zu ergreifen. Wieso nur Maßnahmen für die Erhebung? Dass Kinder einen Wachstumsbedarf haben, muss nicht erhoben werden, es ist schon längst erhoben. Dringend muss heißen, dass die Aberkennung des Wachstumsbedarfs für Kinder ab 7 sofort zurückgenommen werden muss. Kinder von 7-13 müssen wieder 20% mehr bekommen wie Säuglinge, d.h. ab 1.7.2008 253€ statt 211€; Kinder von 14 bis 17 müssen wieder 90% statt 80% des Eckregelsatzes bekommen, also 316€ statt 281€. Dafür setzen sich die Grünen trotz aller Klagen über bedarfsferne Kinderregelsätze nicht ein. Sie versuchen vielmehr, die Aufmerksamkeit davon abzulenken. Das Verfahren zur Ermittlung der Regelleistungen für Kinder und Jugendliche muss auf eine grundlegend neue Basis gestellt werden. Das Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze muss insgesamt für alle auf eine grundlegende neue Basis gestellt werden. Das schließt die EVS als Grundlage aus. An der wollen die Grünen aber festhalten. Der Bundestag begrüßt deshalb die Bundesratsinitiativen der Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen, in denen die Bundesregierung aufgefordert wird, die Regelleistungen nach dem SGB II und den Regelsatz nach dem SGB XII für Kinder neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unverzüglich eine unabhängige Kommission mit Vertretern aus der Fachwissenschaft, den Wohlfahrtsverbänden, Vertretern der Träger der Sozialhilfe und der Jugendhilfe einzusetzen, die Bemessungsgrundlagen und angemessene Regelungen für bedarfsgerechte altersspezifische Regelleistungen für Kinder und Jugendliche erarbeitet. Die Ermittlung und Festlegung der Bedarfe müssen nachvollziehbar und transparent sein. Zu prüfen ist insbesondere, a) wie durch regelmäßig durchzuführende wissenschaftliche Erhebungen die alters spezifischen, entwicklungsbedingten Bedarfe erfasst werden können, z. B. in Form einer neu einzurichtenden und zu erhebenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für Kinder und Jugendliche; Die EVS ist bei Erwachsenen und bei Kindern ungeeignet zur Feststellung notwendiger Mindestbedarfe.
b) ob kurz- bis mittelfristig zur zeitlichen Überbrückung der längerfristigen Durchführung von wissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen die alterspezifischen, entwicklungsbedingten Kinderbedarfe im Rahmen eines Kinderwarenkorbes durch ein Expertengremium, bestehend aus Verbandsvertretern und Sachverständigen, festgelegt werden sollten;
Man muss, unabhängig von einer Neufestsetzung der Regelsätze, die entwicklungsbedingten Kinderbedarfe, die in der Sozialhilfe noch grundsätzlich anerkannt wurden, wieder anerkennen. Die Grünen sehen das nicht als Aufgabe, sondern schieben die Sache auf die lange Bank. 2. die Regelsätze anhand der Ergebnisse der unabhängigen Expertenkommission unverzüglich zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und ist in Form eines Gesetzentwurfes in den Bundestag einzubringen; Die Grünen verzichten auf konkrete Forderungen zur Höhe der Regelsätze. Das überlassen sie Kommissionen, die noch gar nicht bestehen, und einer Bundesregierung, die an der Aberkennung des Wachstumsbedarfs von Kindern ab dem Schulalter immer noch unverdrossen festhält. 3. bis zu einer endgültigen Regelung sind die Regelleistungen an die laufende Preisentwicklung anzupassen und sofort gesetzliche Regelungen zu schaffen, die es den Kostenträgern des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes ermöglichen, Sachleistungen zu gewähren, die der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen, soweit diese Leistungen nicht durch die Kommune oder ein Bundesland gewährt werden. Sachleistungen sind: a) Lernmittel und Schulmaterial in begründeten Fällen, sofern keine Erstattung durch das Bundesland vorgesehen ist; b) Mahlzeiten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen; c) Die Inanspruchnahme von kommunalen Sportangeboten, Musikschulen und Bibliotheken; d) Kosten für die Schülerbeförderung in begründeten Fällen, sofern keine Erstattung durch das Bundesland vorgesehen ist. Berlin, den 9. April 2008 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion Begründung Die Kinderregelsätze orientieren sich nach einhelliger Auffassung von Experten nicht an dem besonderen entwicklungsbedingten Bedarf von Kindern, sondern werden mehr oder weniger willkürlich von einer unzureichenden Bezugsgröße mehrfach pauschal abgeleitet. Unumstritten ist ebenfalls, dass Kinderarmut in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Armut macht krank – auch psychisch. Auf diesen Satz lassen sich Studien über die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen reduzieren. Bei Essstörungen ist nach ersten Ergebnissen der Kinder- und Jugendgesundheitsstudie KiGGS des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 16. Mai 2007 der Anteil der Jugendlichen mit niedrigem sozioökonomischen Status mit 27,6 Prozent fast doppelt so hoch wie der in der oberen Sozialschicht (15,5 Prozent). Das RKI stellt weiterhin fest, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien nicht nur in einzelnen Bereichen von Gesundheit und Lebensqualität schlechtere Ergebnisse aufweisen, sondern in durchweg allen Lebensbereichen. Sie sind häufiger psychisch auffällig, neigen zur Depression, rauchen öfter und sind mit ihrem Selbstbild unzufrieden. Das Ergebnis der ersten World-Vision-Kinderstudie des Kinderhilfswerks vom Oktober 2007 ist nicht weniger alarmierend: Bereits im Alter von acht bis elf Jahren fühlen sich Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern für den Rest ihres Lebens benachteiligt. Kinder aus sozial benachteiligten Schichten sehen für sich schlechtere Startchancen und streben niedrigere Schulabschlüsse an als Gleichaltrige aus der Mittel- oder Oberschicht. Während nur 21 Prozent der Kinder der unteren Bildungsschicht das Abitur anstreben, liegt der Anteil in der oberen Bildungsschicht bei 82 Prozent. Eine zentrale Erkenntnis der PISA-Studie ist, dass heute immer noch der soziale Status der Eltern weitgehend den Bildungserfolg ihrer Kinder bestimmt. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss die Politik auf mehreren Wirkungsebenen ansetzen. So ist zum Beispiel der Ausbau von Ganztagsschulen, von individuellen Förderangeboten in Schulen und Kindertagesstätten sowie ein ausreichendes Angebot an qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung vom frühen Alter an unverzichtbar. Von einer Teilhabe sichernden Bildungspolitik ist die Bundesrepublik Deutschland weit entfernt. Doch selbst die vorhandenen Bildungsangebote können von armen Kindern nicht genutzt werden, wenn sie mit knurrendem Magen den Unterricht verfolgen müssen oder die Eltern die Fahrkarte zur Schule oder das Schulmaterial nicht bezahlen können. So sind eben den Verpflegungs- und Mobilitätskosten auch die Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungskosten nicht ausreichend im Regelsatz abgebildet. Dies gilt insbesondere für solche Ausgaben, die für eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungsangeboten erforderlich sind. Für Bildung, wie z. B. die Teilnahme an Kursen oder an einem Schüleraustausch, sind im Regelsatz gar keine Ausgabenpositionen vorgesehen. Durch pauschale Abschläge und prozentuale Ableitungen sind im Regelsatz für Bücher, Schreibwaren, Software, Ausleihgebühren, Schulmaterialien und Tagesausflüge 12,77 Euro pro Monat vorgesehen. Für den Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen bzw. -einrichtungen stehen einem armen Kind 4,17 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Anteile entsprechen erkennbar nicht den realen Lebensverhältnissen und nicht dem besonderen entwicklungsbedingten Bedarf von Kindern. Zum Vergleich: Jede Familie, die nicht Sozialleistungen bezieht, erhält monatlich ein Kindergeld von 154 Euro zusätzlich zu ihrem Einkommen. Familien, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, wird das Kindergeld vom Regelsatz von 208 Euro abgezogen. Für den zusätzlichen Unterhalt von armen Kindern bis zum 14. Lebensjahr investiert die Bundesregierung lediglich die Differenz in Höhe von 54 Euro. Nach einer Analyse des Statistischen Bundesamtes „Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003“ (Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik Nr. 6/2006, S. 644 bis 671) geben im bundesrepublikanischen Durchschnitt Eltern mit einem Kind monatlich 549 Euro für ihr Kind aus. Hierin sind allerdings die Wohnkosten inbegriffen, die in den Regelsätzen für Kinder nicht enthalten sind, da sie regional unterschiedlich entsprechend dem Mietniveau erstattet werden. Betrachtet man die Kinderausgaben nach Einkommensgruppen, so ist eine erhebliche Spreizung der Ausgaben für Kinder festzustellen. Während z. B. bei den unteren 10 Prozent der Paareinkommen mit einem Kind die Ausgaben bei 278 Euro liegen, liegen die Ausgaben der oberen 10 Prozent der Paareinkommen mit einem Kind bei 813 Euro. Diese Ausgabenkluft zwischen armen und reichen Kindern wirft ein Licht auf die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land. Das weit verbreitete Vorurteil, die materiellen Sozialleistungen würden nicht bei den Kindern ankommen, ist nach dieser – von der Bundesregierung bisher unbeachtet gebliebenen Untersuchung – nicht haltbar. Eltern unternehmen in der Regel alles, um ihre Kinder vor Armut zu bewahren. Sie sparen zuerst bei ihren Ausgaben. Mütter und Väter machen bei den Ausgaben für den privaten Konsum zuerst an ihrer eigenen Lebenshaltung Abstriche, ehe sie Ausgaben für ihr(e) Kind(er) reduzieren. Nach der Analyse des Statistischen Bundesamtes steht Kinderarmut erst am Ende einer von Eltern oder Elternteilen nicht mehr beherrschbaren Lage. Das Statistische Bundesamt stellt außerdem fest, dass die unteren Einkommen der Familien mit Kindern mehr Ausgaben als Einnahmen hatten. Das heißt viele Familien im unteren Einkommens segment mussten sich verschulden. Vor dem Hintergrund steigender Armutsgefährdungen von Familien mit Kindern ist nicht nachvollziehbar, dass in der so genannten Wissensgesellschaft und in Zeiten des demografischen Wandels die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen durch eine nicht den entwicklungsbedingten Bedarf deckende Sozialleistung eingeschränkt werden. Zu dieser Erkenntnis sind inzwischen auch einige Bundesländer gekommen. So fordern die SPD-geführten Länder Berlin und Bremen in einem Entschließungsantrag an den Bundesrat (Bundesratsdrucksache 873/07) in Übereinstimmung mit dem einvernehmlichen Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 15. bis 16. November 2007 die Bundesregierung auf, die Regelleistungen nach dem SGB II und den Regelsatz nach dem SGB XII für Kinder neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen. Die CDU-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben inzwischen eine gleichlautende Entschließung (Bundesratsdrucksache 907/07) eingebracht. Allerdings spielen die Bundesländer bei der Bekämpfung von Kinderarmut ebenfalls keine rühmliche Rolle. Sie ziehen sich zunehmend aus ihrer Verantwortung für die Bildungsfinanzierung zurück. Nicht injedem Bundesland werden heute noch bedürftigen Familien die Kosten für Lernmittel und die Schülerbeförderung in voller Höhe erstattet. Die Bundesregierung kann zwar auf die finanzielle Mitverantwortung der Länder hinweisen, muss aber endlich ihre koordinierende und Impuls gebende Funktion wahrnehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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