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Wovon sollen Kinder leben? PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 09. September 2008 um 13:11 Uhr

Rainer Roth

 

Wovon sollen Kinder leben?

 

I) Kinderarmut = Hartz IV-Niveau

Kinderarmut wie Armut überhaupt sind am ehesten begreifbar, wenn man Hartz IV zum Ausgangspunkt nimmt. Nur hier ist das konkrete Bedürfnisniveau fassbar, z.B. in Form von pro Tag 2,31 Euro für Nahrung und nicht-alkoholische Getränke, die der Regelsatz eines Kindes unter 14 ab Juli 2008 enthält. Davon entfallen jeweils 92 Cent auf Mittag- und Abendessen und 47 Cent auf das Frühstück. Zwischenmahlzeiten sind nicht vorgesehen.

0,29 Euro für Genussmittel wie Süßigkeiten, Eis, Kaugummi usw. kommen noch hinzu. Insgesamt ergibt das 2,60 Euro pro Tag, wenn man mal von den 0,16 Euro pro Tag für Verzehr außer Haus absieht, also Pommes oder eine Cola im Cafe, die ja auch noch Kcal enthalten.

Nach Berechnungen des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund brauchte ein Mensch im Mai 2007 für 1.000 kcal Energiezufuhr 2,16 Euro, unterstellt, dass alle Lebensmittel zu 100% in Energie umgesetzt werden können. Das ist natürlich nicht der Fall. Schwund und Verderb wurden in den 70er Jahren mit 20%, in den 80ern mit 8% der Ernährungsausgaben angesetzt. Ferner sind die Preise für Nahrungsmittel von Mai 2007 bis Juli 2008 um 8% gestiegen. Korrigiert man die Angaben des FKE, braucht ein Mensch heute 2,52 Euro pro 1.000 kcal, Durchschnittsgröße und -gewicht vorausgesetzt.

 

Das Hartz-IV-Ernährungsniveau reicht in etwa für Vorschulkinder, wie die Forscher aus Dortmund feststellten. Ihre Regelsätze wurden mit Hartz IV erhöht.

Für Schulkinder von 7 bis 13 reichen sie nicht. Sie brauchen im Schnitt 2.045 kcal pro Tag. Ihr Bedarf an gesunder Ernährung wird gerade mal zur Hälfte gedeckt.

Hartz IV hat Kindern von 7 bis 13 in erheblichem Umfang Mittel für Essen und Trinken entzogen, weil ihr Regelsatz auf das Niveau des Regelsatzes von Säuglingen gesenkt wurde. Vor Hartz IV bekamen sie noch 20% mehr.

Allen Kindern unter 14 wird seit Hartz IV derselbe Bedarf zuerkannt. Damit wurde ihnen sowohl ihr Wachstumsbedarf, als auch ihr Schulbedarf aberkannt. Obwohl weder das körperliche Wachstum noch der Schulbesuch zu vermeiden sind. Wachstums- und Schulbedarf wurden mit Hartz IV zur Privatsache.

 

Hartz IV steht unter dem Motto "aktivierender Sozialstaat", "Stärkung der Eigenverantwortung" und Befreiung aus der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Das gilt auch für die Kinderregelsätze. Man will aber nicht die Schulkinder durch Nahrungsentzug aktivieren, sondern die Eltern. "Die Arbeit mit Fürsorgeempfängern muss ... konsequent auf die schnellstmögliche Aufnahme einer ggf. auch gering entlohnten Beschäftigung ausgerichtet werden. Dies muss auch bei der Ausgestaltung der Leistungshöhe im Blick gehalten werden, um falsche Anreize zum Verharren im Leistungsbezug zu vermeiden." (BDA Stellungnahme Ausschussdrucksache 16/11)1022 Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 13.06.2008, 4) Auf Deutsch, die "Ausgestaltung der Leistungshöhe" für Kinder ab dem Schulalter, d.h. ihre Senkung, dient dazu, die Eltern für Armutslöhne zu aktivieren. Je niedriger die Regelsätze für Kinder, desto eher sollen sich Eltern gezwungen sehen, ihre Arbeitskraft zu Armutslöhnen zu verkaufen. Das Kapital hat aus Eigeninteresse ein massives Interesse am Ausbau der Kinderarmut. Auch deshalb, weil die Senkung von Sozialausgaben die Möglichkeiten erhöht, die Steuern auf Gewinne, Kapitalerträge und hohe Einkommen noch weiter zu senken.

 

Das Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV (www.kinderarmut-durch-hartz4.de) fordert, dass der bis 2005 geltende Zustand der Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter wiederhergestellt und damit der Wachstumsbedarf wenigstens grundsätzlich anerkannt wird, also Kinder von 7 bis 13 Jahren wieder 20% mehr bekommen als Kinder unter 7 und Kinder von 14 bis 17 wieder 90 statt 80% des Eckregelsatzes.

Aber auch die Wiederherstellung des alten Zustands wäre unbefriedigend. Dann stünden z.B. Kindern von 7 bis 13 statt 2,60 Euro 3,12 Euro für Essen und Trinken sowie Genussmittel zur Verfügung. Das sind nach wie vor für eine gesunde Ernährung 2 Euro pro Tag zu wenig oder 60 Euro im Monat. In unserer Bündnisplattform heißt es deshalb:" Wir halten ferner daran fest: Alle Regelsätze, auch die für Erwachsene sind viel zu niedrig und müssen deutlich erhöht werden."

 

Bundesregierung und Bundessozialgericht behaupten, dass das Hartz-IV-Niveau das soziale Existenzminimum sei, also "bekämpfte Armut", nicht Armut, und dass es der Menschenwürde entspreche. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) redet aber schon nicht mehr vom sozialen Existenzminimum. "Die Solidargemeinschaft" stelle mit dem Sozialgeld für unter 14-Jährige und Hartz IV insgesamt "Existenz sichernde Leistungen" zur Verfügung, "nicht mehr, aber auch nicht weniger". (ebda. 4)

Eine nette Solidargemeinschaft ist das, die abstreitet, dass Kinder mit wachsender Größe einen höheren Bedarf haben. Hauptsache, die Existenz, d.h. das Überleben ist gesichert. Das wäre aber zweifellos auch noch der Fall, wenn man die Regelsätze für Kinder auf die Hälfte oder noch mehr reduzieren würde. Zwei Chemnitzer Professoren halten es für möglich, die Regelsätze auf das physische Existenzminimum zu beschränken. Für ein Kind unter 14 würden 79 Euro dann im Monat reichen statt jetzt 211 Euro. Darunter 1,36 Euro am Tag für Essen und Trinken.

 

Bei der ersten Festsetzung der Regelsätze für Kinder nach dem Statistik-Modell im Jahr 1990 wurden die Regelsätze für Kinder verschiedenen Alters aus der Differenz der Ausgaben eines Paarhaushalts mit einem Kind und einem Paarhaushalt ohne Kind abgeleitet. Grundlage war die EVS 1983. 1998 wurde dieselbe Berechnung auf der Basis der EVS 1993 durchgeführt. Sie wurde nie veröffentlicht. Sie ergab nämlich, dass die Regelsätze für Kinder zwischen 28% und 42% des Eckregelsatzes betragen müssten statt 50%, 65% und 90%. (Martin Missong, Silke Thiele, Institut für Ernährungswissenschaft und Verbrauchslehre, Überprüfung der Ableitung der Regelsätze für Haushaltsangehörige, unveröffentlicher Zwischenbericht 1998, Abb. 1)  Ihr Überleben war dennoch gesichert, weil die Eltern zugunsten der Kinder verzichteten. Mit dem Begriff Existenzsicherung können also weitere Senkungen legitimiert werden. Er bereitet den Übergang von einem äußerst bescheidenen sozialen Existenzminimum in Richtung physisches Existenzminimum vor.

 

II) Steuerliches Existenzminimum von Kindern unterbietet Hartz IV

Das Bundesministerium für Finanzen legt alle zwei Jahre einen sog. Existenzminimumbericht vor, zuletzt im November 2006. Es setzte das Existenzminimum von Kindern unter 18 auf 304 Euro mtl. fest. Damit sollen im Durchschnitt Lebensunterhalt und Warmmiete von Kindern gedeckt sein. 304 Euro mtl. ergeben jährlich 3.648 Euro und damit den Teil des Erwerbseinkommens, auf den keine Lohnsteuer erhoben wird, den sogenannten steuerlichen Freibetrag.

 

Je höher der Freibetrag ist, für Kinder und für Erwachsene, desto weniger Steuern müssen LohnarbeiterInnen zahlen, desto höher ist ihr Nettolohn. Je geringer die Freibeträge sind, desto mehr Steuern kann der Staat bei LohnarbeiterInnen einnehmen. Er hat also allein deshalb das Interesse, die Freibeträge möglichst niedrig anzusetzen.

Wie kommen die 304 Euro zustande?

1) Die Mittel für den Lebensunterhalt eines Kindes unter 18 entsprechen dem Durchschnittsregelsatz der Kinder unter 18 Jahre. Auf der Basis des Regelsatzniveaus von 2006 beträgt dieser für 2008 223 Euro im Monat. Der Durchschnittsregelsatz ist gesunken, weil mit Hartz IV die Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter erheblich gesenkt wurden. Würde man das alte Niveau zugestehen (wofür man eintreten sollte), müsste der Durchschnittsregelsatz 2008 schon 248 Euro mtl. statt 223 Euro betragen.

 

2) Pro Kind werden 12 m2 Wohnfläche zugrundegelegt. Hartz IV erkennt bis zu 25 m2 an. Die anerkannte Warmmiete von 81 Euro liegt ein Drittel unter der von Hartz IV im Durchschnitt gezahlten Warmmiete für Kinder in Höhe von 122 Euro.

 

Korrigiert man das offizielle Existenzminimum für Kinder unter 18 entsprechend, müsste es 370 Euro betragen.

Auch das Existenzminimum von alleinstehenden Erwachsenen wird unterhalb des Hartz-IV-Bedarfs von Erwerbstätigen festgesetzt. Bei ihnen sind gerade mal 638 Euro mtl. steuerfrei. Hartz IV-Ansprüche laufen aber im Durchschnitt in Westdeutschland erst bei 985 Euro aus.

Die Existenzminima von Kindern und ihren Eltern werden also teilweise besteuert. Die teilweise Besteuerung ist allerdings schon ein gegen die Bundesregierung durchgesetzter Fortschritt. Denn bis es 1989 durch das Bundesverfassungsgericht untersagt wurde, wurde das Sozialhilfe-Existenzminimum der Kinder vollständig besteuert.

Der Staat verschafft sich Vorteile zu Lasten von Familien jedoch nicht in erster Linie für sich, sondern um ihn über ständige Senkungen der Steuersätze auf Gewinne und Kapitalerträge an das Kapital bzw. an das wohlhabende Bürgertum weiterzureichen.

Erwerbseinkommen von Familien oder Alleinstehenden, die unterhalb ihres Hartz-IV-Niveaus liegen, dürfen nicht auch noch besteuert werden.

 

III) Steuerfreibetrag und Kindergeld

Wenn jemand 20% Lohnsteuer zahlt und auf 304 Euro keine Steuern zahlt, steigt sein Nettolohn um 61 Euro. 61 Euro liegen aber unterhalb des Kindergelds in Höhe von 154 Euro. Solange die Erhöhung des Nettolohns aufgrund der Steuerersparnis die Höhe des Kindergelds nicht erreicht, wird Kindergeld gezahlt. Der Steuerfreibetrag wirkt erst ab dem Bruttoeinkommen eines Ehepaars von rd. 5.000 Euro mtl. Das Kindergeld wird dann zwar immer noch gezahlt, aber vom Finanzamt mit der Steuerersparnis verrechnet. Diese Praxis gilt seit 1996.

 

Das Kindergeld deckt zur Zeit nur rd. die Hälfte des offiziellen Existenzminimums von Kindern. Es setzt also voraus, dass die andere Hälfte im Lohn enthalten ist. Kindergeld wurde 1936 eingeführt, und zwar als Lohnzuschuss. Arbeiter und Angestellte, die ein Monatseinkommen unter 185 Reichsmark hatten, bekamen ab dem fünften Kind 10 RM, ab 1938 bereits ab dem dritten Kind. Ab 1954 wurde wieder ab dem dritten Kind 25 DM gezahlt und zwar durch Arbeitgeberbeiträge. 1961 bekam man ab dem zweiten Kind Kindergeld, seitdem bezahlt durch den Bund. Erst ab dem Krisenjahr 1975 gibt es Kindergeld schon für das erste Kind in Höhe von 50 DM. Das Kindergeld hat also immer vorausgesetzt, dass die fehlenden Mittel für die Unterhaltungskosten von Kindern im Lohn enthalten sind. Umgekehrt erkennt die Einführung bzw. der Ausbau des Kindergelds an, dass die jeweils notwendigen Unterhaltungskosten von Kindern eben nicht im Lohn enthalten sind und deswegen - in welch unvollkommener Form auch immer - über den Staat gedeckt werden müssen.

Kindergeld wird seit 1955 auch an Arbeitslose und Arme ausgezahlt, vorher nur an LohnarbeiterInnen. Kindergeld wird im Bedarfsfall durch Hartz IV aufgestockt. Oder vom Hartz-IV-Standpunkt: Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Vom Kindergeld allein können weder LohnarbeiterInnen noch Erwerbslose ihre Kinder ernähren.

Eine andere Form des Kindergelds gibt es in den USA und Großbritannien. Hier wird an Haushalte mit Kindern, deren Lohn für die Lebenshaltungskosten der Kinder nicht reicht, eine Steuergutschrift über das Finanzamt gezahlt.

 

IV) FAZ: "Arbeit der beste Schutz vor Armut" (03.09.2008)

Auch der DGB-"Bundesvorstand erklärt in seinem Positionspapier "Kinderarmut" vom 27.05.2008: "Nur über Mindestlöhne lässt sich erreichen, dass eine Vollerwerbstätigkeit auch aus der Armut herausführt". Der geforderte Lohn von 7,50 Euro führt aber nicht einmal bei Alleinstehenden aus Hartz IV heraus.

Für Alleinstehende liegt das durchschnittliche Hartz-IV-Niveau in Westdeutschland (und damit das heutige Armutsniveau) ab Juli 2008 bei mindestens 705 Euro monatlich. (687 Euro im Juli 2007 nach Rudolf Martens, Gutachten zur Überprüfung des Münchener Sozialhilferegelsatzes, Berlin 15.02.2008; eigene Fortschreibung bis Juli 2008 - Regelsatz 351 Euro plus Warmmiete von durchschnittlich 354 Euro (340 Euro plus 4,2% Preissteigerung für Miete, Wasser und Energie Juli 2007-Juli 2008, vgl. www.destatis.de -> Verbraucherpreise)

 

Wenn Alleinstehende für mehr als 1.200 Euro brutto arbeiten, beträgt das nicht angerechnete Einkommen (der Freibetrag für Erwerbstätigkeit) mindestens 280 Euro.

Davon entfallen 100 Euro auf die Werbungskosten (im Einzelfall auch mehr) und 180 Euro auf einen bei Erwerbstätigkeit anerkannten Mehrbedarf. Dieser enthält den früheren Mehrbedarf für Ernährung, Kommunikation, Freizeit, Erholung usw., stellt aber auch eine Art Lohnsubvention dar, die als "Arbeitsanreiz" für die Aufnahme von Lohnarbeit zu Armutslöhnen gedacht ist.

Wenn Erwerbslose Arbeit aufnehmen, haben sie also immer ein höheres Hartz-IV-Niveau als wenn sie erwerbslos sind.

Das Hartz-IV-Niveau eines Vollzeitbeschäftigten steigt aufgrund des Freibetrags von 280€ in Westdeutschland auf 985 Euro. Das gilt, wenn die Warmmiete 354 Euro nicht übersteigt. Ein Mietniveau, das in Großstädten schnell überschritten wird.

Das Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen von 985 Euro enthält weder die Anschaffungs- und Abschreibungskosten von Autos, noch Kosten für Urlaub oder Reserven für größere Anschaffungen. All das gehört aber zu den gegenwärtigen Grundbedürfnissen von LohnarbeiterInnen auf dem Entwicklungsniveau Deutschlands.

Der von DGB-Gewerkschaften geforderte gesetzliche Mindestlohn von 7,50 Euro ergibt bei einer 38,5 Stundenwoche 1.252 Euro brutto im Monat bzw. 928 Euro netto bei einem Alleinstehenden. Der DGB fordert indirekt einen gesetzlichen Mindestlohn als Kombilohn.

Wir müssen fordern: Mindestlohn statt Kombilohn. Wir können keinen Lohn fordern, der mit Hartz IV aufgestockt werden muss. Ein Armutslohn von 7,50 Euro ist auch weder armutsfest noch menschenwürdig, wie ver.di es verbreitet. (Arm trotz Arbeit? www.mindestlohn.de)

 

Die Linkspartei orientiert sich an der Pfändungsfreigrenze, die für einen Alleinstehenden seit Juli 2005 989,99 Euro beträgt. Mit 8,44 Euro kommt man bei 38,5 Std. auf etwa 1.000 Euro netto.

Armutslöhne sind nicht nur Löhne, die auf bzw. unter dem Hartz-IV-Niveau liegen, sondern auch Löhne, die knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegen.

Meines Erachtens muss ein gesetzlicher Mindestlohn deutlich über dem Armutsniveau von Hartz IV liegen. "Arbeit muss sich lohnen," heißt es ja immer. Es sind mindestens zehn Euro brutto die Std. notwendig. Damit hätte man 1.131 Euro netto und läge in Westdeutschland rd. 15% über dem durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau eines Erwerbstätigen von Juli 2008. Wohlgemerkt: Auch bei einem solchen Lohn fällt es sehr schwer, ohne Mehrarbeit ein Auto, Urlaub und Rücklagen zu finanzieren.

Das jämmerliche Lohnniveau in Deutschland kommt darin zum Ausdruck, dass jeder vierte Lohnarbeiter einen Lohn unter zehn Euro die Stunde bekommt und jeder Fünfte einen unter 7,50 Euro.

 

V) Mindestlohn nur für die Lebenshaltungskosten der Arbeitskraft selbst?

In einem großen Teil der Löhne und auch im geforderten gesetzlichen Mindestlohn, egal in welcher Höhe, sind also keinerlei Unterhaltungskosten für Kinder enthalten.

Die Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn krankt daran, dass der Mindestlohn immer nur auf den Bedarf einer einzelnen Arbeitskraft bezogen wird und die gesamten Reproduktionskosten der Arbeitskräfte nicht zum Thema gemacht werden.

 

Arbeitskräfte altern jedoch, verschleißen, sterben usw. und müssen durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden. Gesamtwirtschaftlich muss das Reservoir von Arbeitskräften ständig neu aufgefüllt werden, um alte durch neue Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Ersatz von Arbeitskräften setzt Nachwuchs voraus. Und dieser Nachwuchs besteht eben in den Kindern der Arbeitskräfte. Um die Arbeitskraft insgesamt wiederherzustellen, genügt es nicht, dass nur die Arbeitskraft selbst essen, trinken, wohnen und sich kleiden kann. Auch die Kinder wollen essen, trinken usw. Die Reproduktionskosten, d.h. die Kosten der Wiederherstellung der Arbeitskraft, schließen die Unterhaltungskosten von Kindern ein.

Die klassischen bürgerlichen Ökonomen erkannten das noch an.

Adam Smith erklärte 1776: "Der Mensch ist darauf angewiesen, von seiner Arbeit zu leben, und sein Lohn muss mindestens so hoch sein, dass er davon existieren kann. Meistens muss er sogar noch höher sein, da es dem Arbeiter sonst nicht möglich wäre, eine Familie zu gründen; seine Schicht würde dann mit der ersten Generation aussterben." (Der Wohlstand der Nationen, London 1776, dt. Ausgabe München 1993, 59)

Auch Karl Marx erklärte: "Der Mensch unterliegt jedoch, wie die Maschine, der Abnutzung und muss durch einen anderen Menschen ersetzt werden. Außer der zu seiner eignen Erhaltung erheischten Lebensmittel bedarf er einer anderen Lebensmittelmenge, um eine gewisse Zahl Kinder aufzuziehen, die ihn auf dem Arbeitsmarkt zu ersetzen und das Geschlecht der Arbeiter zu verewigen haben." (Lohn, Preis und Profit, MEW Bd. 16, 131)

Es ist klar, dass es heute nicht nur um Lebensmittel geht.

Löhne, von denen sich gerade mal die Arbeitskraft selbst unterhalten kann, nicht aber eine Ersatzkraft, liegen ebenfalls unterhalb des sozialen Existenzminimums. Auch Sie sind Armutslöhne.

Vertreter des Kapitals halten dem entgegen, dass die Armut nicht durch den Lohn, sondern durch die Kinder erzeugt würde. Sie, ebenso wie der DGB, halten die Unterhaltungskosten von Kindern für eine Sache der Familienpolitik bzw. der Sozialpolitik, nicht für einen notwendigen Lohnbestandteil. Das Grundinteresse des Kapitals besteht eben darin, möglichst niemanden über Löhne zu finanzieren, der nicht unmittelbar dazu beiträgt, Kapital zu vermehren. Die Kosten für das Heranwachsen und die schulische Bildung der zukünftigen Arbeitskräfte wollen die Arbeitgeber der Gesellschaft als Ganzer aufbürden. Das nützt ihren Profitraten und ihrer Konkurrenzfähigkeit.

Der Staat aber ist ebenfalls nicht bereit, die Unterhaltungskosten der Kinder über Kindergeld voll zu decken.

Was tun, wenn weder Lohn noch Kindergeld für Kinder reichen?

 

VI) Wie hoch müsste ein Lohn eines Alleinverdienenden sein, um den Bedarf einer vierköpfigen Familie zu decken?

Gehen wir von einer vierköpfigen Familie mit zwei Schulkindern unter 14 aus. Diese wird auch von den Arbeitgebern immer wieder als Musterfamilie angeführt. Mit zwei Kindern pro Familie kann sich allerdings eine Gesellschaft nicht reproduzieren. Sie ist eine sterbende Gesellschaft.

Wenn diese vierköpfige Familie ohne staatliche Zuschüsse, d.h. auch ohne Kindergeld, einen Lebensstandard 20% über dem heutigen heruntergekürzten Hartz-IV-Armutsniveau haben soll, wären dafür etwa 2.000 Euro notwendig. Da vom Lohn einer Vollzeitkraft, die über 1.500 Euro brutto verdient und minderjährige Kinder hat, mindestens 310 Euro als Freibetrag nicht angerechnet werden, wäre ein Nettolohn von 2.310 Euro oder Bruttolohn von rd. 3.500 Euro notwendig. Das entspricht bei 38,5 Std. in der Woche rd. 21 Euro brutto die Stunde.

21 Euro die Stunde wäre also der Mindestlohn für eine vierköpfige Familie, der sie unabhängig von allen staatlichen Lohnzuschüssen macht. Da aber Kindergeld als Lohnzuschuss gezahlt wird, müsste der Lohn nur rd. 17 Euro brutto betragen.

Der Durchschnittslohn eines Arbeiters liegt bei etwa 15 Euro brutto. Selbst mit dem subventionierten Lohn eines Alleinverdieners ist es also in aller Regel nicht möglich,

die Reproduktionskosten einer vierköpfigen Familie knapp oberhalb des Hartz-IV-Niveaus zu decken.

Daraus folgt die ökonomische Notwendigkeit, dass jeder Partner eines Paarhaushalts arbeitet, bzw. die Alleinverdiener länger arbeiten. Das ist auch in wachsendem Maße der Fall. In der Regel arbeiten Frauen mit minderjährigen Kindern im Schulalter aber nur teilzeit.

Wenn der Mann vollzeit arbeitet und seine Frau z.B. einen Minijob hat, müsste der gemeinsame Nettolohn 2.310 plus 160 Euro, also 2.470 Euro betragen, weil bei einem Minijob von 400 Euro 160 Euro nicht angerechnet werden.

Der Mann müsste also 2.070 Euro netto verdienen oder 17,70 Euro die Stunde, wenn die Familie ohne Kindergeld über das Hartz-IV-Niveau kommen wollte. Kindergeld in Höhe von 308 Euro macht es möglich, dass er nur 13,65 Euro brutto verdienen muss, um diesen Lebensstandard zusammen mit seiner Frau und ihrem Minijob zu erreichen. Unter dieser Voraussetzung wären also 13,65€ heute ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn. In diesem Sinne verstanden, arbeitet wahrscheinlich heute die Mehrheit der LohnarbeiterInnen für Armutslöhne, d.h. Löhne unterhalb eines für LohnarbeiterInnen "annehmbaren" sozialen Existenzminimums oberhalb von Hartz IV.

Die Arbeitgeber als Käufer der Ware Arbeitskraft drohen aber schon bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro damit, bis zu zwei Millionen Arbeitskräfte weniger einzukaufen.

Das alles zeigt, dass das Kapital, also die Käufer der Ware Arbeitskraft, die Reproduktion der Masse der Arbeitskräfte auf dem gegenwärtigen Bedürfnisniveau nicht gewährleisten kann.

 

Warum?

Das Lohnniveau sinkt tendenziell, weil die Nachfrage nach der Ware Arbeitskraft langfristig mit steigender Produktivität sinkt, beschleunigt durch Finanz- und Überproduktionskrisen und die wachsende Konzentration des Kapitals.

Zu sehen ist das daran,

* dass die Zahl der LohnarbeiterInnen mit 35,6 Mio. 2008 zwar etwa so hoch ist wie 1991 mit 35 Mio., dass aber die Zahl der Vollzeitarbeitskräfte in diesem Zeitraum um über 6 Mio. Personen auf 23,5 Mio., d.h. um mehr als ein Fünftel zurückgegangen und die Zahl der Teilzeitkräfte sich auf 12 Mio. mehr als verdoppelt hat. (IAB-Kurzbericht  15/2007; Statistisches Taschenbuch 2007 Tab 2.5A)

* dass ein wachsender Teil der VZ-Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen arbeitet wie Leiharbeit, befristeter Arbeit usw.

* dass die Zahl der offiziell Arbeitslosen plus der stillen Reserve nach Angaben des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) von 4,6 Mio. im Jahre 1991 auf 5,1 Mio. im Jahr 2008 gestiegen ist.

* dass die Zahl der Erwerbspersonen von 1991 43 Mio. auf 44,3 Mio. zugenommen hat, eine Zunahme, die fast vollständig vom Zuwachs bei Selbstständigen aufgesogen wurde (von 3,52 Mio. im Jahr 1991 auf 4,5 Mio. im Jahr 2008.) (IAB-Kurzbericht 15/2007; Statistisches Taschenbuch 2007, Tab. 2.5) Hier versteckt sich in wachsendem Maße ebenfalls Arbeitslosigkeit.

* dass aus all diesen Gründen zum ersten Mal selbst im (jetzt vorübergehenden) Aufschwung das Reallohnniveau gegenüber dem vorherigen Aufschwung gesunken ist und

* dass der Bedarf an Lohnsubventionen über Kindergeld, aber auch über den Ausbau von Hartz IV zum Kombilohn gestiegen ist.

Wir können also nicht davon ausgehen, dass die Reproduktion der Ware Arbeitskraft in Zukunft ohne staatliche Lohnsubventionen möglich sein könnte. Die Logik der Kapitalverwertung macht Lohnsubventionen in wachsendem Maße unvermeidlich. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,65 Euro plus ein Minijob für jeden Partner ist illusorisch.

 

VII) Ist die Anhebung des Kindergelds die Lösung?

Momentan deckt das Kindergeld von 154 Euro gerade die Hälfte der heruntergekürzten Unterhaltungskosten eines Durchschnittskindes. 1975 waren es (für zwei Kinder) erst ein Viertel.

 

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) tritt für die Erhöhung des Kindergelds auf das offizielle Existenzminimum 304 Euro ein. "Außerdem müssen die Kindergeldsätze an das Sozialhilfeniveau angepasst werden, damit Kinder faktisch aus der Sozialhilfe herausgenommen werden." (Presse-Informationen 19.12.01 - PI 85/01: Dr. Hundt zum Niedriglohn)

Normalerweise hat das Kapital kein Interesse an einer Verdopplung einer Sozialleistung. Kindergeld ist aber in Wirklichkeit keine Sozialleistung, sondern eine aus Steuermitteln der Lohnabhängigen finanzierte Lohnsubvention zur Finanzierung des Nachwuchsbedarfs an Arbeitskräften. Kindergeld in Höhe des Existenzminimums eines Kindes würde es möglich machen, die Unterhaltungskosten für den Nachwuchs der Arbeitskräfte vollständig aus dem Lohn der Masse der LohnarbeiterInnen zu entfernen. Oder im Originalton BDA:" Ein höheres Kindergeld sorgt bei Eltern mit Kindern ... dafür, dass sich für sie die Aufnahme einer - auch gering bezahlten - Arbeit lohnt." (BDA 09.01.2002 - PI 02/02)

 

Auch ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Kinder, wie es Teile der LINKEN anstreben, würde diesen Zweck erfüllen. Ebenso eine Kindergrundsicherung in Höhe des offiziellen Existenzminimums, wie der DGB es fordert. Der Kindergeldzuschlag von 140 Euro für Familien im Hartz-IV-Bezug, der die Lücke bis zum offiziellen Existenzminimum nahezu schließt und Hartz IV überflüssig macht, ist eine völlig verkrüppelte Vorstufe der allgemeinen Kindergelderhöhung.

 

Kindergeld, sofern es an Lohnabhängige gezahlt wird, ist dem Wesen nach eine Lohnsubvention. Sie wird aber heute nicht aus Beiträgen der Käufer der Ware Arbeitskraft aufgebracht, sondern von den Lohnabhängigen selbst bzw. von allen, die Mehrwertsteuer zahlen, also auch von Erwerbslosen, RentnerInnen usw.

Kindergeld muss, weil es sich um eine staatliche Lohnsubvention handelt, von der Gesamtheit der Käufer der Ware Arbeitskraft aufgebracht werden.

 

VIII) Hartz IV als Lohnsubvention

Nach einer Untersuchung von Irene Becker hatten 2006 1,5 Millionen Haushalte von Vollzeitbeschäftigten Anspruch auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen, aber nur rd. 400.000 oder jeder vierte Haushalt nahm seine Ansprüche wahr. (Böcklerimpuls 16/2006, 3)

Die Dunkelziffer, d.h. das Verhältnis von Anspruchsberechtigten auf Hartz IV und denen, die Ansprüche wahrnehmen, ist bei Erwerbstätigen am höchsten. Das galt auch schon vor Einführung von Hartz IV. Hartz IV ist im Gegensatz zur alten Sozialhilfe, bei der nur rd. 60.000 Vollzeitbeschäftigte ergänzende Sozialhilfe bezogen, in wachsendem Maße ein über das Kindergeld hinausgehender Lohnzuschuss.

In der Leiharbeitsbranche lebt einschließlich der Dunkelziffer etwa die Hälfte der Beschäftigten auf Hartz-IV-Niveau. Etwas weniger als jeder Fünfte nimmt seinen Anspruch wahr.

80% der Vollzeitbeschäftigten, die 2005 länger als 9 Monate Hartz IV bezogen, lebten in Paarhaushalten. Mehr als die Hälfte hatte Kinder. (Insgesamt lebten nur in 16% aller Haushalte mit mehr als 9-monatigem Hartz-IV-Bezug Kinder) "Der erhöhte Bedarf durch den Partner, Kinder und höhere Kosten der Unterkunft sowie eine fehlende Erwerbstätigkeit des Partners lassen auf die Ursache dieses hohen Anteils schließen." (Aufstocker - bedürftig trotz Arbeit, IAB-Kurzbericht Nr. 22/ 30.11.2007, 5)

Je tiefer das Lohnniveau sinkt, und es sinkt besonders durch die wachsende Nachfrage des Kapitals nach Minijobbern usw., desto größer wird die Zahl derjenigen, die Lohnsubventionen nicht nur über Kindergeld beziehen, sondern auch über Hartz IV beantragen müssen.

 

Völlig zu recht wird von der Sozialen Bewegung eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf mindestens 500 Euro gefordert. Der Paritätische fordert 435 Euro, 420 Euro fordert seit kurzem auch der DGB. Eine deutliche Erhöhung des Eckregelsatzes und damit auch der Kinderregelsätze ist absolut notwendig. Mit der Altersstaffelung der Kinderregelsätze muss auch der Wachstumsbedarf von Kindern wieder anerkannt werden.

 

Aber: 1) Die geforderte Erhöhung darf (zumindest bei Alleinstehenden) nicht dazu führen, dass das Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen den mit dem Mindestlohn geforderten Nettolohn übersteigt. Das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns muss über dem Hartz-IV-Niveau liegen und nicht darunter.

Die von ver.di usw. geforderte Erhöhung des Eckregelsatzes auf 420 Euro würde das Hartz-IV-Niveau eines erwerbslosen Alleinstehenden in Westdeutschland auf 774 Euro erhöhen (420 Euro plus 354 Euro Warmmiete). Das Hartz-IV-Niveau eines Vollzeitbeschäftigten mit einem Bruttomonatsverdienst von mehr als 1.200 Euro würde 1.054 Euro betragen (774 Euro plus mindestens 280 Euro Freibetrag für Erwerbstätigkeit).

Die Forderung nach 7,50 Euro Mindestlohn ergibt bei einer 38,5 Stundenwoche einen Nettolohn von 928 Euro. In Kombination mit 420 Euro Eckregelsatz bedeutet die Regelsatzforderung den Ausbau von Hartz IV als Lohnsubvention schon bei Alleinstehenden. Das kann kein Ziel von LohnarbeiterInnen sein.

 

Eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro würde zu einem Hartz-IV-Niveau von 854 Euro für einen erwerbslosen und 1.134 Euro für einen vollzeitbeschäftigten Alleinstehenden führen. Mit einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro die Stunde lägen Vollzeitbeschäftigte dann in Westdeutschland im Durchschnitt auf dem geforderten Hartz-IV-Niveau. Allerdings nur, weil rd. 170 Euro Lohnsteuer, 9 Euro Soli-Zuschlag und 13,60 Kirchensteuer anfallen.

 

Die Mindestlohn-Forderung von zehn Euro muss heute mit der Forderung nach einem höheren steuerlichen Grundfreibetrag verbunden werden. Das Hartz-IV-Niveau muss lohnsteuerfrei sein. Das bedeutet: Statt 639 Euro müssen 985 Euro steuerfrei sein. Im Moment muss man selbst bei einem Nettoeinkommen von 985 Euro noch rd. 82 Euro Lohnsteuer zahlen, kommt also durch Lohnsteuer in Hartz IV. Es ist absurd, dass LohnarbeiterInnen so hohe Lohnsteuern zahlen müssen, dass sie bei demselben Staat Anträge auf steuerfinanzierte Lohnsubventionen stellen können.

 

 

 

Die Gesamtsumme der Lohnzuschüsse über Hartz IV soll sich inzwischen auf 4,4 Mrd. Euro belaufen. Es kann nicht unser Ziel sein, Hartz IV auszubauen und Menschen Vermögensprüfungen, Antragschikanen und illegalen Bedarfsprüfungen über die Bedarfsgemeinschaft auszusetzen, indem wir nur eine Erhöhung der Regelsätze fordern.

Weg mit Hartz IV könnte heißen:

* Zahlung von Arbeitslosengeld I für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit (noch in den 80er Jahren vom DGB vertreten) oder zumindest für einen erheblich längeren Zeitraum,

* ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens zehn Euro.

Ein ausreichender gesetzlicher Mindestlohn wirkt dem Hauptzweck von Hartz IV entgegen, Druck auf das Lohnniveau auszuüben. Der Spiegel bezeichnete deshalb Mindestlöhne als "Anti-Hartz-Reform" (30.08.2004) und der Wirtschaftsweise Prof. Dr. Bert Rürup meinte, dass mit Mindestlöhnen "Hartz IV ausgehebelt würde". (Die Welt 27.06.2005)

* die Übernahme des (zu erhöhenden) Existenzminimums von Kindern über Kindergeld, wobei die Kosten des Nachwuchses der Arbeitskräfte in vollem Umfang über eine Umlage von den Käufern der Ware Arbeitskraft bezahlt werden müssen.

 

Auf dem Boden von Hartz IV jedoch ist es wichtig, Regelsatzerhöhungen zu verlangen. Diese erzeugen auch einen Druck auf Lohnerhöhungen. Das gilt auch für die Teilforderung nach Rücknahme der Senkung der Kinderregelsätze.

Die Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro muss verbunden werden mit einer Kampagne für eine Regelsatzerhöhung auf 500 Euro. Je höher der Eckregelsatz ist, desto größer wird der Druck auf Lohnerhöhungen. Das Interesse, das Lohnniveau zu erhöhen, und das Interesse, das Regelsatzniveau zu erhöhen, stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen sich gegenseitig. Beide Forderungen müssen immer gleichzeitig vertreten werden.

 

Als Teilforderungen sind notwendig:

* die sofortige Rücknahme der Senkung der Regelsätze für Kinder ab dem Schulalter!

* Die Verwirklichung der Lernmittelfreiheit

* Kostenloses Mittagessen für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen

* Die Wiedereinführung von einmaligen Beihilfen in besonderen Fällen, z.B. Schulbesuch

 

IX Schluss

Wir stehen vor der Situation, dass die in Wirtschaft und Staat herrschenden Kräfte Kindern in wachsendem Maße die notwendigen Lebenshaltungskosten verweigern, aber auch ihren Eltern.

Indirekt spiegelt sich das im Wachstum der Lohnsubventionen, die Einkommen unterhalb des Existenzminimums aufstocken.

 

Motor ist die langfristig sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft.

Typisch für Kapitalismus als Wirtschaftsordnung ist, dass die Arbeitskraft eine Ware ist und die Vermehrung des Kapitals von Privateigentümern Selbstzweck. Wenn es aber immer weniger gelingt, über den Verkauf seiner Arbeitskraft das zu einem gegebenen Zeitpunkt normale Bedürfnisniveau zu befriedigen, stellt das den Warencharakter der Arbeitskraft und damit die Grundlage der Kapitalverwertung selbst in Frage.

Die Käufer der Ware Arbeitskraft lassen sich den Kauf in wachsendem Maße aus gesellschaftlichen Mitteln finanzieren. Das betrifft

·         die Reproduktionskosten von Kindern (ein Drittel aller Kinder unter drei Jahren) hat Anspruch auf staatliche Unterstützung,

·         die Ausbildungskosten der späteren Arbeitskräfte in Schule und Hochschule,

·         die Vorhaltekosten für arbeitslose Arbeitskräfte,

·         die Lohnzuschüsse für Beschäftigte, auch in Form von Kindergeld und

·         die massiven staatlichen Zuschüsse für RentnerInnen, die keine ausreichenden Rentenansprüche über den Verkauf ihrer Arbeitskraft erarbeiten konnten.

 

Der Kauf der Ware Arbeitskraft wird in immer stärkerem Maße aus gesellschaftlichen Mitteln subventioniert. Dennoch werden die Ergebnisse der gesellschaftlich subventionierten Arbeit wie selbstverständlich von Privateigentümern angeeignet. Je stärker dieser Widerspruch wird, desto deutlicher wird es, dass das Privateigentum an Produktionsmitteln und die Verwertung von Kapital, dessen Bestimmung es ist, nur sich selbst zu dienen, historisch überholt ist.

Es ist auch klar, dass das Kapital, seine Medienkonzerne und seine politischen Figuren am Vorabend einer erneuten tiefen Wirtschaftskrise ein massives Interesse daran haben, die von ihm überflüssig gemachten Menschen als Schmarotzer hinzustellen.

Aber: Es sind in Wirklichkeit die Privateigentümer, die sich von der Gesellschaft aushalten lassen, um ihre Sonderinteressen durchzusetzen, nämlich schrankenlose Vermehrung ihres Privatkapitals. Dieser Zustand stellt nicht das Ende der geschichtlichen Entwicklung dar.

 

Witzenhausen 05.09.2008

Der Vortrag wurde gehalten anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Organisierten Witzenhausener Erwerbsloseninitiative (OWEI).

Der Vortrag als druckbare PDF-Datei.

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Kommentare (2)Add Comment
850 euro mehr netto - aber trotzdem weniger
geschrieben von Daniel, November 11, 2008
Situation vor 2 Monaten:
0 Kind - Brutto 1167 - Netto 880 + ALG II für die Mutter (eheähnliche Gemeinschaft)

Situation jetzt:
1 Kind - 2000 Brutto (inkl. 70km mehr km am Tag) -> abzüglich nur dem Benzinpreis bei ca. 1,23 €/l > Ergebnis: 47 Euro weniger

Geiler Staat. (Übrigens werden wir nichts von dem enormen Kindergeldanstieg 2009 haben - wir haben jetzt schon keinst - ob es Kindergeld gäbe oder nicht - würde sich bei uns in der Situation nicht bemerkbar machen)
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Schön wärs...
geschrieben von usa09, November 04, 2008
Wenn ich diese Zahlen lese, dann kommt mir nur ein Gedanke... schön wärs... ich lebe mit meinen beiden Kinder von Hartz... Obwohl es nicht grade billig ist, bin ich froh, dass meine Kinder im Kindergarten essen, so kann ich mir sicher sein, dass eine abwechsungsreiche und gesunde Mahlzeit gegeben ist. Zu den Kosten von 2,20 Euro bzw. 2,30 Euro pro Mahlzeit kommen für mich aber immer noch die Kosten für das Essen, was die beiden hier zu Hause gegessen werden, wie eben das mitgegebene Frühstück, das Frühstück vor dem Kindergarten und das Abendessen... ganz abgesehen davon, dass Kinder auch mal Süßigkeiten haben wollen...
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